Bachelor Abschlüsse
Die Einführung der neuen Bachelor-Studiengänge hat einige Änderungen mit sich gebracht. In Vorlesungen und Seminaren gibt es nun eine Anwesenheitspflicht, Sie sammeln statt Scheinen Leistungspunkte und die Regelstudienzeit wurde auf sechs Semester verkürzt. Durch veränderte Lehrpläne wird das Studium dichter, in jeder Veranstaltung müssen Leistungen erbracht und auch benotet werden und jede dieser Noten fließt in Ihre Abschlussnote ein. Am Ende des Studiums steht die Bachelor-Arbeit. Noch gibt es deutschlandweit keine Einigung über Umfang und Anforderungen dieser Arbeit, sie soll jedoch repräsentativ dafür sein, was Sie in Ihrem Studium, insbesondere wissenschaftlich, gelernt haben.
Auch der Abschluss ist neu – gab es in den Magisterstudiengängen viele verschiedene Titel, die erreicht werden konnten, so gibt es beim Bachelor-Studiengang nur noch sieben. Je nach Studienrichtung entscheidet sich die spätere Fachbezeichnung. Absolvieren Sie ein Studium der Fachrichtungen Gesellschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften erhalten Sie den Titel Bachelor of Arts (B. A.). Die Bezeichnung des Bachelor of Science (B. Sc.) erreichen Sie mit einem wissenschaftlichen Studium aus den Bereichen Informatik, Mathematik oder Physik. Ein Studium der Ingenieurwissenschaften oder anderen technischen Bereichen, wie z. B. Elektro- und Informationstechnik oder Maschinenbau führen zum Abschluss Bachelor of Engineering (B. Eng.). Den Titel Bachelor of Laws (LL. B.) erhalten Sie nach einem rechtswissenschaftlichen Studium. Am Ende eines künstlerischen Studiums steht die Bezeichnung Bachelor of Fine Arts (B. F. A.), mit dem Bachelor of Education (B. Ed.) erreichen Sie den ersten Abschluss auf dem Weg zum Lehrberuf. Der siebte und letzte Titel, den Sie mit einem erfolgreichen Bachelor-Studiengang erreichen, ist der Bachelor of Music (B. Mus.). Das hierfür zu absolvierende Musikstudium wird aber, anders als die anderen Studiengänge, mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern angesetzt.
Ziel der Einführung der neuen Studiengänge war eine europaweite Vereinheitlichung des Bildungsgrades. Umstritten bleibt jedoch die Wertigkeit des Titels. Beim LL. B. und beim B. Ed. müssen Sie den anschließenden Master-Studiengang absolvieren, um in diesen Bereichen tätig werden zu dürfen. Ob jedoch der Bachelor-Abschluss in anderen Bereichen zum Bestehen auf dem Arbeitsmarkt ausreicht, bleibt abzuwarten.